Ehrungsordnung
§ 1 Allgemeines
01 Der Verein ehrt die Mitglieder, die sich durch besondere sportliche Leistungen
ausgezeichnet haben, langjährige, verdienstvolle Mitglieder – im Einzelfall Nicht-Mitglieder – ehrenamtliche und ältere Mitglieder, sofern sie die in den folgenden Paragraphen enthaltenen Bestimmungen erfüllen. Im Bereich der Ehrungsordnung rechnet die ununterbrochene Mitgliedschaft ab Eintritt in den Verein bzw. deren vorangegangenen Organisationen.
02 Über die Ehrung entscheidet der Vorstand nach Vorschlag durch den Abteilungsleiter (Ausnahmen bilden Punkte 04 und 06 § 3). Die Ehrung wird vom Vorstand im Rahmen der jährlichen Mitgliederversammlung, einer vereinsinternen Ehrungsveranstaltung bzw. anlässlich eines Jubiläums vorgenommen.
03 Ein Rechtsanspruch von Seiten der Vereinsmitglieder besteht nicht. Der Vor- stand berücksichtigt bei der Festlegung des Umfangs der Ehrung das Gefüge des Vereins und die hierfür vorhandenen Vereinsmittel sowie § 55 AO Tz 3.
§ 2 Ehrungen für besondere sportliche Leistungen
a) Jede Stufe der Ehrung kann nur einmal verliehen werden. Erfüllt das Mitglied zum wiederholten Mal die Voraussetzung zur Verleihung einer erhaltenen Ehrung wird ein Ehrenpräsent überreicht. Für Jugendliche, die an den Wettbewerben der Erwachsenen teilnehmen, gelten die entsprechenden Richtlinien für die Ehrung der Erwachsenen.
b) Ehrenplakette in Bronze: wird verliehen bei Erringung
– eines 2. oder 3. Platzes bei einer Landesmeisterschaft
– des Aufstiegs einer Mannschaft in die höchste Klasse auf Landesebene
– der Teilnahme an einer Regionalmeisterschaft
– der Berufung in eine Auswahlmannschaft auf Landesebene
– besonderer Leistungen auf Landesebene
c) Ehrenplakette in Silber: wird verliehen bei Erringung
– einer 1- bzw. 2-maligen Meisterschaft auf Landesebene
– eines 2. oder 3. Platzes bei einer Regionalmeisterschaft
– der Teilnahme an Deutschen Meisterschaften
– des Aufstiegs einer Mannschaft in die höchste Klasse auf regionaler Ebene
– der Berufung in eine Auswahl auf Regionalebene
d) Ehrenplakette in Gold: wird verliehen bei Erringung
– einer 3-maligen Meisterschaft auf Landesebene
– eines 1. Platzes bei einer Regionalmeisterschaft
– eines Medaillenplatzes bei Deutschen Meisterschaften
– des Aufstiegs einer Mannschaft in die höchste Klasse auf Bundesebene
– der Berufung in die Deutsche Nationalmannschaft
e) Außerordentliche Ehrung Bei 3-maliger Erringung einer Deutschen Meisterschaft und bei bedeutenden internationalen Platzierungen beschließt der Vorstand nach Vorschlag durch den Abteilungsleiter über eine außerordentliche Ehrung. § 3 Ehrungen für langjährige Mitgliedschaft
01 Vereinstreueplakette in Bronze: wird an Mitglieder verliehen, die nach der Ehrungsordnung dem Verein 20 Jahre oder länger angehören.
02 Vereinstreueplakette in Silber: wird an Mitglieder verliehen, die nach der Ehrungsordnung dem Verein 30 Jahre oder länger angehören.
03 Vereinstreueplakette in Gold: wird an Mitglieder verliehen, die nach der Ehrungsordnung dem Verein 40 Jahre oder länger angehören.
04 Ehrenmitgliedschaft: wird verliehen an Mitglieder für herausragende Dienste um Verein. Nach § 6 der Satzung entscheidet über eine Ehrenmitgliedschaft der er- weiterte Vorstand nach Vorschlag durch den Vorstand.
05 Vereinsehrenplaketten können auch an Mitglieder, Trainer, Übungsleiter und Ehrenamtliche verliehen werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben.
06 Vereinsehrenplaketten können ebenfalls an besondere Förderer des Vereins verliehen werden, wobei im Einzelfall eine Mitgliedschaft im Verein wegen der besonderen Verdienste, Einsatz für den Vereinszweck, nicht Voraussetzung sein muss. Für die Ehrung von Nicht-Mitgliedern bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung.
§ 4 Ehrungen älterer Mitglieder / Ehrenamtlicher
01 Mitglieder erhalten zum 50. und ab dem 60. Geburtstag jährlich eine Glückwunschkarte vom Vorstand. Zum 50., 60., 65., 70., 75., 80….. Geburtstag werden die Mitglieder bei einer mindestens 5-jährigen Mitgliedschaft geehrt. Verantwortlich hierfür ist der zuständige Abteilungsleiter.
02 Ehrenmitglieder und Abteilungsleiter erhalten zum Geburtstag eine Glück-wunschkarte. Verantwortlich hierfür ist der Vorstand. 03 Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder und Abteilungsleiter werden zur Hochzeit, Silber- und Goldenen Hochzeit mit einem Präsent geehrt. Verantwortlich hierfür ist der Vorstand.
§ 5 Schlussbestimmungen
01 Ergänzend zur Ehrenordnung kann der Vorstand die Ehrung dem § 2 vergleich- barer Leistungen beschließen bzw. den Umfang der Ehrung ändern.
02 Die Ehrungsordnung wurde auf der erweiterten Vorstandsberatung am 17.10. 2012 beschlossen und tritt zum 01.01.2013 in Kraft.